Organische Düngung
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Die Organische Düngung erfolgt zum Ausgleich, wo Begrünungen nicht möglich sind oder nicht ausreichen, da durch die Tätigkeit des Bodenlebens in offen gehaltenen Weinbergsböden 4000 bis 8000 kg/ha Humus abgebaut werden. Allerdings ist zu beachten, dass einige Humuslieferanten größere Nährstoffmengen, teilweise aber auch Schadstoffe enthalten. Um Schwierigkeiten damit zu vermeiden, ist folgendes zu beachten:
- Von allen außerlandwirtschaftlichen Produkten sind vor deren Anwendung aktuelle Analyseergebnisse unabhängiger Labors anzufordern.
- Klärschlämme erfordern vor der Aufbringung eine Nährstoff- und Schwermetalluntersuchung des Weinbergbodens. Es dürfen maximal 5 t Schlamm-Trockensubstanz/ha alle drei Jahre ausgebracht werden.
- Die Mengenbemessung muss nach dem Stickstoffgehalt erfolgen. Mit einer Gabe sollte nicht mehr als der N-Bedarf von drei Jahren ausgebracht werden.
- Bei der Entsorgung betrieblicher Wirtschaftsdünger auf Standorten mit höheren Humus- ( 2,5 bis 3,0 %) und Phosphatgehalten (30 mg P2O5/100 g B.) sollen nur dem Entzug entsprechende Nährstoffmengen zurückgeführt werden.
- Wenig verrottetes Material ist nicht tief unterzuarbeiten.
- Chloroseanfällige Lagen sind zu meiden.
- Stärker riechende Stoffe sollten in Weinlagen nicht in der Zeit zwischen Rebblüte und Traubenlese (Juli - Oktober) ausgebracht werden. In Siedlungsnähe sind die Produkte sofort einzuarbeiten.
Organische Handelsdünger
Nach Düngemittelrecht gibt es eine Einteilung in organische Düngemittel und organisch-mineralische Düngemittel mit definierten Mindestnährstoffgehalten. Während erstere ausschließlich tierischer und pflanzlicher Herkunft sind, werden den organisch-mineralischen Düngemitteln zur Ergänzung mineralische Nährstoffe zugesetzt.
Einzelnachweise
Literaturverzeichnis
- Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.