Weinsteuern in der Vergangenheit

Aus Vitipendium
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Schon seit Jahrhunderten gibt es Formen der Versteuerung und Wein. Im Folgenden soll ein Überblick über die Steuern gegeben werden, die in der Vergangenheit den Weinbau begleiteten.

Weinzehnt

Aus der Bibel leitete die Kirche ihren Anspruch auf eine Abgabe, den Zehnten ab. Er ist mit der heutigen Kirchensteuer vergleichbar. Die ursprünglich freiwillige Abgabe wurde schon nach der Völkerwanderung von den Standesherren der Kirche verliehen. So verfügte bereits 653 König Siegbert III, dass der Kirche zu Speyer der Zehnte von allen Einkünften zustand. Karl der Große legte die Zehntberechtigung der Kirche fest. Zahlreiche Urkunden belegen die Zehntverpflichtung für Klöster in der Pfalz bzw. den Fürstbischof von Speyer. Auch die weltlichen Grundherren forderten den Zehnt.
Der Zehntwein wurde in „Zehntfässern" und „Zehntkellern" gelagert, ebenso wie das Heu und Getreide in den Zehntscheunen. Mit dem Zehntertrag wurden die Sach- und Personalkosten der Kirche und der Standesherren, wie Pfarrern, Lehrern, Stadtschreibern, bezahlt. Es gab Weinberge, von denen der Zehnt bestimmten Zwecken diente. So diente beispielsweise der Glockenzehnt der Besoldung des Glöckners.

Gülten

Eine weitere Abgabe war die Gült. Hierbei handelte es sich um eine Art von Grundzinsen, die zeitweise oder ewig von einem Weinberg flossen. Die Gült ist mit der heutigen Grundsteuer vergleichbar. Weingülten erhielten geistliche und weltliche Standesherren. Sie dienten ebenso wie der Zehnt zur Abdeckung von Personal- und Sachkosten und wurden als Lohn auch natural weitergegeben. Jemand, der mit Zehntwein oder Gültwein entlohnt wurde, erhielt oft das Schankrecht, um diesen Wein weiterverkaufen zu können. Natürlich wurden solche Gülten gehandelt: verkauft, verschenkt, getauscht und beliehen.

Ungeld

Das Ungeld ist mit der heutigen Schanksteuer vergleichbar und wurde in den Städten von denjenigen erhoben, die dort Wein ausschenkten. Dieses Recht wurde von den Städten schon im frühen Mittelalter verliehen. Weitere Weinabgaben wurden für das Lagern und Transportieren von Wein erhoben (Krangeld, Ohmgeld, Tranksteuer usw.).

Quellen

  • Adams, Jakob, Schumann (1997): Weinkompendium. Verein der Absolventen der Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau. Neustadt an der Weinstraße. 124. 
  • Bassermann-Jordan, Friedrich (1991): Geschichte des Weinbaus. Nachdruck Pfälzische Verlagsanstalt Neustadt/Weinstraße. Neustadt an der Weinstraße. ISBN 3-87629-181-x
  • Schreiber, Georg (1980): Deutsche Weingeschichte. Rheinland Verlag Köln. Köln. ISBN 3-7927-0331-9
  • Weeber, Karl-Wilhelm (1993): Die Weinkultur der Römer. Artemis und Winkler München. München. ISBN 3-7608-1093-4
  • Woschek, Heinz Gert (1971): Der Wein. Callwey Verlag. München. ISBN 3-7667-0207-6