Weinbauzone

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Innerhalb der EU werden entsprechend den klimatischen Bedingungen die Weinbauzonen A, B, C Ia, C Ib, C II, C IIIa, und C IIIb unterschieden, die in dieser Abfolge den Breitengraden entsprechend von Norden nach Süden geographisch abgegrenzt und festgelegt wurden. Innerhalb dieser Zonen wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die mit Reben zur Weinerzeugung bepflanzten oder zu bepflanzenden Flächen nach ihrer natürlichen Anbaueignung in drei Kategorien zu klassifizieren. In allen Weinbauzonen umfaßt Kategorie 1 die zur Produktion von Qualitätswein geeigneten Flächen sowie Flächen, die zur Erzeugung von Wein mit einem innerhalb dieser Zone festgelegten durchschnittlichen natürlichen Mindestalkoholgehalt geeignet sind. Für die genannten Weinbauzonen wurden die wichtigsten Maßnahmen der Weinbereitung festgelegt. Die deutschen Anbaugebiete wurden der Weinbauzone A zugeordnet, mit Ausnahme des Anbaugebietes Baden, für das der in Zone B gültige höhere natürliche Mindestalkoholgehalt und die geringere Anreicherungsspanne gilt.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.