Weinarten
Die Grundlage für die Einteilung der Weinarten und deren gegenseitige Abgrenzung liefert die Farbe. Demnach unterscheidet man Weiß- von Rotwein mit dem Bindeglied Roséwein. Eine festgelegte, objektive Grenze für Mindest- oder Maximalfarbwerte existiert jedoch nicht. Außerdem beachte man:
- Rot- und Roséwein wird nur aus roten Traubensorten gewonnen.
- Weißwein wird nur aus weißen Traubensorten unter Verwendung der einschlägigen Technologien gewonnen.
- Der Verschnitt der Weinarten miteinander ist in der Regel untersagt.
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Ausnahmen
Eine Ausnahme stellt der Rotling-Wein dar, der aus weißen und roten Traubensorten im Stadium der Maische verschnitten wird. Rotling kann Tafel- oder Qualitätswein sein. Beispiele hierfür sind 'Badisch Rotgold' (für Baden) und 'Schillerwein' (für Württemberg).
Roséwein entsteht durch Weißwein-Technologie aus roten Trauben. Werden dazu ausschließlich Trauben einer Rebsorte (inkl. Süßreserve) verwendet, dann darf ein Qualitätswein der Pfalz als Weißherbst bezeichnet werden. Dies gilt analog für einige andere deutsche Weinanbaugebiete.
Gründe für die Einteilung in Weinarten
Die verschiedenen Verfahren der önologischen Behandlung, wie Anreicherung und Kohlebehandlung, sind den Weinarten angepasst. Des weiteren sind die Vorschriften der Deklaration und des Verschnittes auf die Weinarten bezogen. Als Weinkategorie kann man die im deutschen Weinrecht verankerten Qualitätsstufen ansehen, die mit Tafelwein, Landwein und Qualitätswein, inkl. der Prädikatsstufen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beeren- oder Trockenbeerenauslesen (Eiswein) eine Qualitätspyramide bilden. Eine Untergruppe ist der Perlwein. Es versteht sich, dass zur Herstellung verschiedene Techniken angewandt werden.
Einzelnachweise
Literaturverzeichnis
- Adams, K., Jakob, L. & F. Schumann (1997): Weinkompendium. 2. Auflage, Verein der Absolventen der Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau, Neustadt an der Weinstraße: Artikel 503.