Wein aus dem Fass
Damit ein Wein als im Fass gegoren, im Fass ausgebaut und im Fass gereift gilt, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt werden:
- nur bei Wein mit geografischen Angaben, Qualitätswein, Prädikatswein
- mindestens 75 % müssen den Angaben entsprechen
- Lagerung mindestens 6 Monate bei Rotwein, bzw. 4 Monate bei Weiß- oder Roséwein
- Angabe der Holzart, wenn zutreffend und nachweisbar, möglich
Einzelnachweise
Literaturverzeichnis
Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße.
Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de) |