Wein aus dem Barrique

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Es müssen die Voraussetzungen für die Fasslagerung erfüllt sein. Für den Wein aus dem Barriquefass kommen jedoch noch weitere Bedingungen dazu:

  • Barriquefass max. 350 l
  • Sensorisch muss der Barriqueausbau erkennbar sein
  • Für Weine nach Jahrgang 2008 keine Prüfung der Eigenschaften im Rahmen der Qualitätsweinprüfung
  • Für Weine Jahrgang 2007 und älter können die alten Bestimmungen noch angewendet werden

Beide Begriffe dürfen nicht gleichzeitig verwendet werden. Bei Verwendung von Eichenholzstücken (Chips) ist ein Hinweis auf eine Fass- oder Barriquelagerung verboten.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)