Vorläufige Besitzeinweisung

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Die Vorläufige Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt der Flurbereinigungsbehörde, mit welcher der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke bereits vor der Rechtskraft des Flurbereinigungsplanes auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger übergehen. Insbesondere treten damit die Erzeugnisse der neuen Grundstücke in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke.

Voraussetzung

Voraussetzung für die Vorläufige Besitzeinweisung:

  • Abmarkung der neuen Grundstücke in der Örtlichkeit
  • Nachweis über Fläche und Wert der neuen Grundstücke
  • Feststellung des Verhältnisses der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten.

In Weinbergsverfahren erhält jeder Teilnemer einen Auszug aus dem vorläufigen Abfindungsnachweis zur Fortschreibung der EU-Weinbaukartei. Das Instrument der Vorläufigen Besitzeinweisung dient der Verfahrensbeschleunigung, um den Teilnehmern möglichst rasch die Vorteile der Neuordnung zukommen zu lassen. Die endgültige Regelung erfolgt erst durch die Ausführungsanordnung im Zuge der Vorlage des Flurbereinigungsplanes, nachdem über eventuelle Widersprüche von Beteiligten gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke entschieden ist. Die mit dem Flurbereinigungsbeschluss angeordneten Nutzungseinschränkungen bleiben daher bis zu diesem Zeitpunkt bestehen.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.