Teilnehmergemeinschaft

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Die nach dem Flurbereinigungsgesetz an einer Flurbereinigung beteiligten Teilnehmer und Nebenbeteiligte bilden eine Teilnehmergemeinschaft. Diese entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss unter Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde und hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit Abschluß ihrer Aufgaben mit der Schlussfeststellung durch die Flurbereinigungsbehörde nach Ausführung des Flurbereinigungsplanes.

Teilnehmer und Nebenbeteiligte

Als Teilnehmer gelten die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten.
Nebenbeteiligte sind die von den Maßnahmen ebenfalls betroffenen Gemeinden, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände, Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken sowie Inhaber von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die in anderer Weise als die Teilnehmer von den Maßnahmen der Flurbereinigung betroffen sind und ebenfalls zu Kosten herangezogen werden können.

Aufgaben

Die Teilnehmergemeinschaft nimmt als Träger der Flurbereinigung die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr. Dies betrifft die Mitwirkung bei der Aufstellung und Ausführung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen und die Erbringung der im Verfahren festgesetzten Zahlungen. Letztere werden als Beiträge von den Teilnehmern in der Regel nach dem Verhältnis des Wertes ihrer neuen Grundstücke erhoben.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.