Sortenechtheit

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Da Rebsorten in der Vergangenheit häufig in den verschiedenen Weinbaugebieten unterschiedlich benannt wurden, kam der Begriff der Sortenechtheit auf. Morphologische und physiologische Vergleiche der Rebsorten durch die Ampelographische Kommission im 19. Jh. führten zum Erkennen der Synonyme und zur Einführung der am häufigsten verwendeten Bezeichnung 1876 im Ampelographischen Wörterbuch, das 1887 im Handbuch der Ampelographie von Hermann Goethe vollendet wurde. Die dort festgelegten Sortennamen werden bis heute verwendet. Das Bundessortenamt (BSA) prüft nach Anmeldung durch den Erhaltungszüchter bei nicht geschützten Sorten deren Echtheit und Beständigkeit. Für neue Sorten erhält der Züchter nach der Prüfung den mit einem Patent vergleichbaren Sortenschutz.[1]

Sortenschutz

Der Sortenschutz kann beim jeweiligen nationalen bzw. beim europäischen Sortenamt beantragt werden. Der Sortenschutz wird nur erteilt, wenn die Prüfung der angemeldeten Rebsorte ergibt, dass die Sorte unterscheidbar, homogen, beständig und neu ist. Der Sortenschutz wird für 20 Jahre ausgesprochen, eine Verlängerung um 20 Jahre ist jedoch auch möglich. In dieser Zeit hat nur der eingetragene Züchter bzw. seine Vertragspartner das Recht, Vermehrungsmaterial dieser Sorte auf den Markt zu bringen.

Einzelnachweise

  1. Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.

Literatur