Selection
Selection ist zusammen mit Classic eine neue Güteklasse, die mit qualitätsfördernden Voraussetzungen und Bestimmungen ein hochwertiges Produkt garantieren:
- Die Herstellung erfolgt aus roten oder weißen Qualitätsweinen,
- Hektarertrag höchstens 60 hl/ha,
- Meldung und Kennzeichnung der Rebflächen,
- Handlese,
- Angabe der Einzellage vorgeschrieben,
- Angabe des Jahrganges vorgeschrieben,
- Mostgewicht mind. 12,2 %vol = 90° Oe, Ausnahme: wenn das Mostgewicht für Auslese niedriger ist, so gilt mind. das Mostgewicht für Auslese,
- Restzucker bei Riesling: Gesamtsäure mal 1,5 bis max. 12 g/l Restzucker,
- Bei anderen Rebsorten max. Zuckergehalt für die Geschmacksangabe „trocken“,
- Amtliche Qualitätsprüfung frühestens am 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres,
- Zusätzlich muss der Abfüller der zuständigen Landesbehörde bis zum 1. Mai eines jeden Jahres die Rebfläche mitteilen, auf der die Trauben geerntet werden sollen. Diese Rebflächen sind entsprechend zu kennzeichnen (durch Tafeln o.ä., vom Weinbergsweg aus sichtbar),
- Qualitätswein mit der Bezeichnung „Selection“ darf nicht vor dem 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres an den Endverbraucher abgegeben werden,
- Bis zum 1. Mai eines jeden Jahres hat der Abfüller der nach Landesrecht zuständigen Stelle anzuzeigen, dass er mit einem Weinbaubetrieb oder mit einem Zusammenschluss von Weinbaubetrieben eine Vereinbarung getroffen hat (ausgenommen von dieser Verpflichtung ist der Erzeuger des Weines)
Einzelnachweise
Literaturverzeichnis
Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße.
Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de) |