Schwefelung

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Der Einsatz von Schwefeldioxid (umgangssprachlich auch schweflige Säure) im Maische-, Most- und Weinstadium konnte durch keinen anderen Konservierungsstoff ersetzt werden. Die strengen Regelungen zum maximalen Einsatz werden in den meisten Fällen weit unterschritten und medizinisch sind die zugesetzten Werte unbedenklich für die Gesundheit des Konsumenten.
Zur Begrenzung der schwefligen Säure sind Höchstgehalte für den Gehalt an gesamter schwefeliger Säure festgelegt. Wenn die Witterungsverhältnisse es erforderlich machen, kann der nationale Gesetzgeber von der EG ermächtigt werden, die Obergrenzen um 40 mg/l zu erhöhen. Das gilt allerdings nur für die Grenzwerte bis 300 mg/l. Der Grenzwert für Beeren- und Trockenbeerenauslesen sowie für Eiswein kann demnach nicht verändert werden. Zur Gabe von Schwefeldioxid in der Weinbereitung mit Ammoniumbisulfit oder Kaliumhydrogensulfit gibt es folgendes youtube Tutorial: https://youtu.be/VCZr41Z15zI

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)