Negative Auswirkungen des Weingenusses

Aus Vitipendium
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Übermäßiger Alkoholgenuss verursacht gesundheitliche Schäden. Magen, Leber, Nieren und Nerven können geschädigt werden. Kritische Alkoholmengen je Person und Tag sind bei regelmäßigem Genuss 60-80 g (Männer), bzw. 20-25 g (Frauen). Vermutlich beeinflusst bei Frauen das Östrogen den Alkoholabbau nachteilig. Jeweils 1-2 alkoholfreie Tage bei regelmäßigem Weingenuss oder zeitweiser Überschreitung der genannten Grenzen sind empfehlenswert.

Kopfschmerzen

Doe für den Kater typischen Kopfschmerzen nach Weingenuss können verursacht werden durch:

Biogene Amine
Histamin (Tyramin, Phenyläthylamin). Allergiker haben keine Schutzfunktion gegenüber biogenen Aminen, sie entstehen durch Bakterientätigkeit und können im Wein entfernt werden durch Eiweißschönungen (Bentonit).
Übermäßigen Nikotingenuss
Alkohol weitet, Nikotin verengt die Blutgefäße. Die Nikotinwirkung hält an. Auch unfreiwilliges Mitrauchen kann Ursache sein.
Genuss verschiedener Alkoholika
Höherprozentige Alkoholika enthalten möglicherweise unbekömmliche Fuselöle oder Methanol.
Schweflige Säure
Sie ist selten Auslöser, höchstens bei empfindlichen Menschen und stark überschwefelten Weinen.
Übermäßigen Alkoholgenuss
Leber und Nieren werden belastet, der Alkohol verändert den Wasser- und Salzhaushalt, der Körper reagiert durch Unwohlsein (Kopfschmerzen, Kater).

Sodbrennen

Das Sodbrennen entsteht bei Übersäuerung des Magens. Der pH-Wert des Weines liegt in ähnlicher Höhe wie der pH-Wert des Magensekretes (der Magensäuren). Es gibt Menschen mit einer Untersäuerung des Magens (Anazidität). Für diese ist Weingenuss förderlich. Des weiteren gibt es Menschen mit einer Übersäuerung des Magens (Hyperazidität), hier führt die Zufuhr säurereicher Weine zu Sodbrennen. Diesen Weintrinkern sind säurearme Weißweine, oder noch besser tanninreiche, säurearme Rotweine zu empfehlen.
Bei Magenschleimhautentzündung, Magengeschwüren, Magenverengungen und Magenverlusten ist der Weingenuss zeitweise einzuschränken oder ganz aufzugeben.


Verträglichkeit von SO2

Oft erscheint es problematisch, die Rolle der schwefligen Säure - Gehalte bzw. Zusätze - in Wein zu erklären. Der Konsument hat dazu eine negative Einstellung, die u. a. daher rührt, dass in der Öffentlichkeit auf die schädlichen Gehalte der Luft in Industrieballungsräumen hingewiesen wird. Grundsätzlich unterscheidet sich davon aber schweflige Säure, die den Magen-Darm-Trakt passiert. Geht die schweflige Säure ins Blut über, dann sorgt dort ein natürliches Enzym (die Sulfitoxidase) dafür, dass der Blutsauerstoff die schweflige Säure sofort abbaut und unwirksam macht. Wenig bekannt ist, dass diese Sulfitoxidasen lebenswichtig sind, um schweflige Säure, die in der Nahrungskette beim Abbau von Eiweißstoffen, also innerhalb des Körpers zwangsläufig gebildet wird, unschädlich zu machen. Interessant ist, dass täglich mindestens die 10-fache Menge an schwefliger Säure im Körper selbst gebildet wird, als in einem Liter Wein maximal enthalten ist. Also trägt Wein nur zu einem geringen Teil zum Schwefelhaushalt der Nahrung bei.

Trotzdem könnte man fragen, weshalb die Kellertechnik normalerweise schweflige Säure- innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte einsetzt. Warum verzichtet man darauf nicht? Es ist unbestritten, dass bereits vor der Gärung geringe Mengen an schwefliger Säure die Pilz- und Bakterienentwicklung hemmen und damit die schädliche Bildung von Mykotoxinen (Pilzgifte) und bakteriellen Toxinen verhindern. Die echte Weinhefe dagegen erhält einen „Freiraum", die Gärung kann reintöniger erfolgen. Nach der Gärung und Schwächung der Hefe hilft der gleiche Effekt die Entwicklung schädlicher Mikroorganismen (z. B. Kahmhefen) zu verhindern. Außerdem wird die unerwünschte Oxidation der Weine gehemmt und die Fruchtigkeit der Weine gesteigert. Nochmals muss auf die gesetzlichen Grenzwerte für zulässige Mengen an schwefliger Säure hingewiesen werden, die ein überflüssiges Ausufern der SO2-Zusätze zuverlässig verhindern. Schließlich ist schweflige Säure kein Ersatz für Hygiene des Weines.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Adams, K., Jakob, L. & F. Schumann (1997): Weinkompendium. 2. Auflage, Verein der Absolventen der Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau, Neustadt an der Weinstraße: Artikel 706, 707.1 - 707.2.