Mengenregelung

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Zurückgehender Weinverbrauch in den Haupterzeuger- und Verbraucherländern und trotz abnehmender Rebfläche zunehmende Erzeugung haben in der EG zu einem Überangebot an Wein geführt.

Land Pro-Kopf-Verbrauch in l/Kopf und Jahr Rebfläche und Erzeugung
um 1960 um 1994
um 1960 um 1994 Mio ha Mio hl Mio ha Mio hl
Frankreich 130 63 1,4 70 0,9 54,6
Italien 115 61 1,6 65 1,0 59,3
Deutschland 11 23 0,08 5 0,1 10,2


Überlagerung

Niedrigstpreise für Fassweine in Deutschland zeigen, dass auch hier mehr Wein erzeugt wurde, als zu kostendeckenden Preisen verkauft werden kann. Aus diesen und politischen Gründen lag es nahe, die von der Europäischen Gemeinschaft für Qualitätswein vorgeschriebenen Höchsterträge auch in Deutschland wirksam werden zu lassen. Im Hinblick auf die in den nördlichen Weinbaugebieten auftretenden Schwankungen der Erträge von Jahr zu Jahr, z. B. durch Verrieselung, Winterfrost oder Hagel, war keine jährliche Fixierung möglich, sondern eine an die Fläche gebundene Höchstmenge der Vermarktung. Übermengen können in Jahren mit Naturkatastrophen verkauft werden. Um darüber hinaus die Vermarktungsmengen an die unter-schiedlichen Produktionsbedingungen (Schoppenwein - Spitzenkreszenz) anpassen zu können und durch Wechselmöglichkeit in niedrigere Qualitätsstufen die Qualität zu verbessern, wird in der Pfalz das qualitätsbezogene Vermarktungsmodell angewendet.

Regelung

Ab dem Weinjahrgang 1989 (geändert 1995) dürfen in der Pfalz von einem ha Rebfläche im Jahr entweder 105 hl Qualitätswein oder 150 hl Tafelwein verkauft werden. Basis der Berechnung ist die EG-Rebflächenkartei, die 1988 erstellt wurde und jährlich fortgeführt wird.
Durch die qualitätsorientierte Mengenregelung soll eine Anpassung des Angebotes an die Nachfrage durch Ausgleich der Ertragsschwankungen mit Überlagerungsmengen bei einem gleichmäßigen Weinangebot erreicht werden. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Weinqualität durch niedrigeren Ertrag und die Notwendigkeit der Umgruppierung höherwertiger Weine in niedrigere zur Nutzung der dann größeren Vermarktungsrechte bei Ansammlung von Übermengen, z. B. Qualitätswein zu Tafelwein. Die Verringerung der Leistungsforderungen an die Reben ermöglicht außerdem umweltfreundliche Produktionsweisen wie Dauerbegrünung und Minderung des Aufwandes an Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Adams, K., Jakob, L. & F. Schumann (1997): Weinkompendium. 2. Auflage, Verein der Absolventen der Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau, Neustadt an der Weinstraße: Artikel 315.1 - 315.2.

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)