Landabfindung

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Unter der Landabfindung versteht man die Entschädigung für abgebenes Land im Rahmen der Flurbereinigung. Die Teilnehmer an einem Flurbereinigungsverfahren haben einen grundsätzlichen Anspruch, für die eingebrachten Grundstücke mit Land von gleichem Wert unter Berücksichtigung des vorzunehmenden Landabzuges abgefunden zu werden (Flurbereinigungsplan). Eine Geldabfindung anstelle der Landabfindung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers möglich. Unvermeidbare Mehr- oder Minderausweisungen können allerdings mit Geld ausgeglichen werden. Bei der Landabfindung wird primär versucht, möglichst große Grundstücke zuzuteilen, um Arbeitszeiteinsparungen bei der Bewirtschaftung zu realisieren. Weitere Kriterien, die für Ertrag, Nutzung oder Verwertung der Grundstücke wesentlich sind, sind ebenso zu berücksichtigen. Die Landabfindung soll daher der Nutzungsart, Beschaffenheit, Bodengüte und Entfernung vom Wirtschaftshof oder von der Ortslage den jeweiligen Altgrundstücken entsprechen, soweit dies mit einer großzügigen Zusammenlegung des Grundbesitzes nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkennnissen vereinbar ist.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.