Klassifizierung von Rebsorten

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Für die Züchtung und Untersuchung der Eigenschaften neuer Rebsorten bedarf es vieler Jahre intensiver Arbeit. Die Klassifizierung in den einzelnen Anbaugebieten unterliegt für die Weinproduktion EU-Regeln und für die Qualitätsweine werden diese durch die Landes-VO zugelassen. Mit Eintragung einer Sorte in die Sortenliste beim Bundessortenamt werden in der Regel heute die Sorten auch automatisch in den Anbaugebieten zugelassen. Das gilt etwa für Neuzüchtungen. Eine Einteilung in empfohlene, zugelassene und vorübergehend zugelassene Rebsorten erfolgt nicht mehr.

Für die Veredlung und Anpflanzung dürfen nur zugelassene Rebsorten verwendet werden. Das "Nachpflanzen" von nicht oder nicht mehr klassifizierten Rebsorten ist unzulässig. Nicht im Klassifizierungskatalog enthaltene Rebsorten (z.B. Neuzüchtungen), die in behördlich genehmigten Anbauversuchen geprüft werden, gelten als zugelassene Rebsorten. Sie können zur Herstellung von Wein verwendet werden. Wird ein Zeugnis von der den Versuch überwachenden Stelle (Landwirtschaftskammer) vorgelegt, das die Einhaltung der Versuchsbedingungen bestätigt, kann der aus einer solchen Rebsorte hergestellte Wein auch als Landwein, Qualitätswein oder Prädikatswein eingestuft werden.
Die Verwendung der Namen von nicht klassifizierten Rebsorten in der Etikettierung ist erlaubt, jedoch nur mit dem Zusatz "Aus Versuchsanbau".
Wein von Rebsorten, die klassifiziert waren und später aus dem Klassifizierungskatalog gestrichen wurden, darf auch nach der Streichung in Verkehr gebracht werden. Erzeugnisse, die aus nicht klassifizierten Rebsorten hergestellt worden sind, sind bis zum 31. August des auf die Ernte folgenden Jahres zu destillieren. Die Verwendung eines solchen Erzeugnisses zur Selbstversorgung im Haushalt des Winzers ist unzulässig. [1]

Einzelnachweise

  1. Binder Georg, Stefan Scherrer: Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz, 2014,Neustadt an der Weinstraße

Literatur

Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)