Herkunftstypenweine
Herkunftstypenweine sind durch Herkunft, Rebsorten, Herstellungsverfahren, Qualitätszuordnung und Tradition bedingte Markenweine, die zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten ergeben.
Inhaltsverzeichnis
Affentaler
Affentaler ist ein roter Qualitätswein oder roter Prädikatswein der Rebsorte Blauer Spätburgunder aus den Gemarkungen Altschweier, Bühl, Eisental und Neusatz der Stadt Bühl, der Gemarkung Bühlertal sowie der Gemarkung Neuweier der Stadt Baden-Baden. Der Begriff Affentaler darf nicht zur Kennzeichnung von Deutschem Wein oder Landwein verwendet werden. Die Bezeichnung muss lauten: "Affentaler Spätburgunder Rotwein".
Ehrentrudis
Ehrentrudis ist ein Qualitätswein oder Prädikatswein der Weinart Roséwein, hergestellt aus der Rebsorte Blauer Spätburgunder, die im Bereich Tuniberg geerntet worden sind. Die Bezeichnung muss lauten: "Ehrentrudis Spätburgunder Weißherbst". Der Begriff Ehrentrudis darf nicht zur Kennzeichnung von Deutschem Wein oder Landwein verwendet werden.
Liebfrauenmilch oder Liebfraumilch
Liebfrauenmilch oder Liebfraumilch ist ein weißer Qualitätswein der Anbaugebiete Nahe, Rheinhessen, Pfalz und Rheingau, der mindestens zu 70 % von Trauben der Rebsorten Riesling, Silvaner, Müller-Thurgau oder Kerner hergestellt und von der Geschmacksart dieser Rebsorten bestimmt ist. Die Angabe einer Rebsorte und des Namens einer kleineren geographischen Einheit als des bestimmten Anbaugebietes ist nicht zulässig.
Der Restzuckergehalt muss innerhalb der für die Geschmacksangabe "lieblich" zulässigen Spanne liegen. Eine Geschmacksangabe ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Der Begriff Liebfrauenmilch oder Liebfraumilch darf nur für Qualitätswein und nicht für Prädikatswein verwendet werden.
Riesling-Hochgewächs
Weißer Qualitätswein darf als "Riesling-Hochgewächs" bezeichnet werden, wenn:
- der Wein ausschließlich aus der Rebsorte Riesling hergestellt worden ist,
- der daraus gewonnene Most einen natürlichen Alkoholgehalt aufgewiesen hat, der mindestens 1,5 % vol (9-10° Oe) über dem natürlichen Mindestalkoholgehalt lag, der für das bestimmte Anbaugebiet vorgeschrieben ist (z.B. Pfalz > 70 °Oe),
- der Wein bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung eine Qualitätszahl von mindestens 3,0 erreicht hat.
Der Begriff Riesling Hochgewächs darf nur für Qualitätswein und nicht für Deutschen Wein, Landwein oder Prädikatswein verwendet werden.
Einzelnachweise
Literaturverzeichnis
Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße.
Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de) |