Herbizide im Weinbau

Aus Vitipendium
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Im integrierten Weinbau ist eine natürliche oder gezielt angesäte Begrünung zwischen den Rebzeilen in gewissem Umfang erwünscht. Jedoch darf diese Begrünung nicht als Wasser- oder Nährstoffkonkurrenz zu den Reben auftreten. Wenn notwendig, muss die Begrünung kurz gehalten oder gänzlich entfernt werden. Innerhalb der Rebzeilen wird die Beikrautregulierung meist mechanisch vorgenommen. Unter der Rebreihen ist neben einer mechanischen Bekämpfung unerwünschter Begrünung auch der Einsatz von Herbiziden möglich. Beide Verfahren haben Vorteile und Nachteile. Zu nennen wäre hier zum Beispiel die Selektion schwer bekämpfbarer Unkräuter oder Schäden durch direkte Abdrift von Herbiziden auf die Rebe. Die in Frage kommenden Herbizide unterscheidet man je nach ihrem Wirkmechanismus in Blatt- und Bodenherbizide. Beim Einsatz der gennanten Herbizide und Wirkstoffe ist immer die aktuelle Zulassungssituation zu beachten.

Blattherbizide

Blattherbizide zählen zu den Nachauflaufmittel, da sie auf vorhandenem Unkrautbewuchs angewendet werden müssen. Sie können in zwei Gruppen unterteilt werden, den reinen Kontaktherbiziden und den Herbiziden mit systemischer Wirkung.

Kontaktherbizide werden auch als „Abbrenner“ bezeichnet und wirken nur auf den getroffenen Pflanzenteilen. Aus diesem Grund ist eine gleichmäßige Benetzung aller Pflanzenteile anzustreben. Die getroffenen Pflanzenteile sterben nach wenigen Tagen ab. Da in der Regel die Wurzeln nicht direkt absterben, können Wurzelunkräuter nach einiger Zeit wieder austreiben. Auch Unkrautsamen können nach einer Applikation von Kontaktherbiziden ungestört austreiben. Schon kurz nach der Anwendung von Kontaktherbiziden können die Flächen schon wieder begrünt sein. Bei unsachgemäßer Anwendung und Abdrift auf grüne Rebteile kommt es lediglich zu Verbrennungen, längerfristige Schäden bleiben meist aus. Zu dieser Gruppe gehört im Weinbau zum Beispiel der Wirkstoff Pyraflufen.

Zu den systemisch wirkenden Herbiziden zählen zum Beispiel die Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie wuchsstoffhaltige Präparate. Im Weinbau sind derzeit jedoch keine Wuchsstoffe zugelassen, so dass die Praxis nur auf Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat mit unterschiedlichen Formulierungen zurückgreifen kann. Diese Mittel besitzen eine große Breitenwirkung gegen Samen- und Wurzelunkräuter. Sowohl einkeimblättrige (Gräser) wie auch zweikeimblättrige Unkräuter können damit bekämpft werden. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in den Pflanzen transportiert. Durch den Transport des Wirkstoffes in die Wurzeln werden auch hartnäckige Wurzelunkräuter bekämpft. Unkrautsamen können allerdings kurz nach einer Applikation wieder keimen. Aufgrund der systemischen Wirkung ist bei Abdrift auf die Rebe mit Schäden zu rechnen.

Bodenherbizide

Bodenherbizide werden auch als Vorauflaufmittel bezeichnet. Sie sollten auf weitgehend unkrautfreien Boden, spätestens beim Auflaufen der Unkräuter ausgebracht werden. Bei dieser Herbizidgruppe werden die Wirkstoffe von den keimenden Samen oder über die feinen Haarwurzeln der auflaufenden Unkräuter aufgenommen. Aus diesem Grunde werden vorhandene Unkräuter - besonders dauerhafte Wurzelunkräuter - nur unzureichend erfasst. Bodenherbizide haben eine gute Dauerwirkung, aber keine Wirkung auf weit verzweigte und tief wurzelnde Unkräuter (Ackerwinde, Disteln, Knötericharten u. a.). Für eine gute Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Boden bei der Anwendung eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit aufweist und dass ein geschlossener Spritzfilm auf dem Boden gebildet wird. Bodenherbizide haben oft eine hohe Persistenz im Boden und sollten deshalb 3 Jahre vor einer Neupflanzung mit Reben nicht mehr angewendet werden. Zu den Vorauflaufmitteln zählen im Weinbau Mittel wie Katana, Devrinol FL oder Kerb Flo. Devrinol FL (Wirkstoff Napropamid) ist nur in Junganlagen direkt nach dem Pflanzen und vor dem Austrieb zugelassen. Kerb Flo mit dem Wirkstoff Propyzamid wirkt vor allem gegen Gräser und Vogelsternmiere und ist in der Vegetationsruhe (optimal im Spätherbst) auszubringen. Katana mit dem Wirkstoff Flazasulfuron wirkt auch über das Blatt, wobei die eigentliche Stärke des Produktes aber als Vorauflaufmittel zu sehen ist.

Mittel zum chemischen Entfernen von Stocktrieben

Chemisches Ausbrechen am Stamm

Auch Mittel zum chemischen Entfernen von Stocktrieben zählen zu den Herbiziden. Sie wirken wie die Kontaktherbizide als „Abbrenner“. Entsprechend müssen die zu entfernenden Stocktriebe möglichst vollständig benetzt sein. Ein Transport innerhalb der Triebe oder der Rebe findet nicht statt. Um eine gute Wirksamkeit zu erreichen, darf die Verholzung der Stocktriebe noch nicht begonnen haben. Deshalb sollten die Mittel bei einer durchschnittlichen Trieblänge von 10 bis 15 cm angewendet werden. Beim chemischen Ausbrechen werden gegenüber der mechanischen Entfernung der Stocktriebe verstärkt auch kleinste Triebansätze geschädigt, die nicht mehr austreiben. Im Weinbau ist Shark (Wirkstoff Carfentrazone) gegen Stocktriebe einsetzbar. Die Anwendung ist auf die Sorten Grüner Silvaner, Morio Muskat, Chardonnay, Schwarzriesling und Burgundersorten beschränkt. Quickdown mit dem Wirkstoff Pyraflufen darf nur bei den Sorten Riesling und Dornfelder eingesetzt werden.

Problemunkräuter

Durch verschiedene mechanische Bearbeitungsmaßnahmen, aber auch durch den Einsatz von spezifisch wirkenden Herbiziden können sich schwer bekämpfbare Unkräuter selektionieren. So können durch die mechanische Bodenbearbeitung bei bestimmten Wurzelunkräuter wie zum Beispiel Ackerwinde, Distelarten oder Quecken die Wurzeln und Rhizome geteilt werden und so zu einer weiteren Verbreitung der Unkräuter führen. Aber auch selektiv oder nicht ausreichend wirkende Herbizide können zu einer Verschiebung der Unkrautflora und zu einer Vermehrung schwer bekämpfbarer Arten führen. Hierunter zählen zum Beispiel Knötericharten, Amarant, Ackerwinde, Klettenlabkraut, Weidenröschen oder auch der Schwarze Nachtschatten.

Schäden durch Herbizide vermeiden!

Um Schäden an Reben durch den Einsatz von Herbiziden zu vermeiden, sind bestimmte Anwendungsvorschriften einzuhalten. So ist penibel darauf zu achten, Abdrift auf grüne Rebteile oder auf Nachbarkulturen zu vermeiden. Bei systemisch wirkenden Blattherbiziden (zum Beispiel Glyphosat) dürfen keine Stocktriebe oder nach dem Ausbrechen frische Wunden getroffen werden. Aus diesem Grund dürfen auch keine systemisch wirkende Herbizide in Junganlagen bis zum 3. oder 4. Standjahr eingesetzt werden. Selbst wenn nur wenig Grün an der Rebe getroffen wird, kann die gesamte Rebe Schadsymptome zeigen. Abdrift von Vorauflaufmitteln und systemischen Herbiziden auf die Rebe kann auch einen Einfluss auf den Fruchtansatz haben, besonders dann, wenn die Kontamination zum Zeitpunkt der Rebblüte geschieht. Erfolgt die Abdrift auf die Rebe zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr, kann es zu einer Einlagerung des Wirkstoffes ins alte Holz kommen und im Folgejahr zu Schadsymptomen nach dem Austrieb führen. Bei der Abdrift von reinen Kontaktherbiziden werden getroffene Rebteile lediglich verätzt. Nicht getroffene Rebteile bleiben von weiteren Schädigungen ausgenommen. Werden allerdings Gescheine getroffen, so kann es auch hier zu Verrieselungen kommen. Um Herbizidschäden in Junganlagen zu vermeiden, dürfen Vorauflaufmittel in den letzten 3 Jahren vor der Neubepflanzung nicht mehr eingesetzt werden. Auch die Abdrift auf befestigte oder unbefestigte Wege ist zu verhindern. Ebenso ist eine Anwendung auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen zu unterlassen, um Einträge in Oberflächengewässer oder Kanalisation zu vermeiden.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Ipach, R. (2011): Herbizide im Weinbau – Einsatzmöglichkeiten und Probleme. Tagungsband 64. Weinbautage 2011 (DLR Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße): 21-23.