Grenztemperaturen für Behandlungsmittel

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1. Bentonit
Zwischen 10-60°C. Bei Temperaturverhältnissen darunter und darüber ist die Wirksamkeit etwas eingeschränkt. Dies kann durch höhere Dosagemengen ausgeglichen werden. Unter 10°C kann zusätzlich auch die Einwirkzeit verlängert werden.

2. Gelatine
Getränketemperatur muß > 10°C und < 40°C betragen. Spätestens ab Temperaturen unter 5°C geliert die Gelatine, bei Temperaturen über 40°C löst sich die Gelatine.

3. Kieselsol
Die Getränketemperatur und die Lagertemperatur muß über 0°C liegen, darunter entsteht eine Gelbildung, die das Produkt unwirksam werden lässt. Kieselsol unbedingt immer frostfrei lagern.

4. Aktivkohle
Zwischen 10-60°C. Bei Temperaturverhältnissen darunter und darüber ist die Wirksamkeit etwas eingeschränkt. Dies kann durch höhere Dosagemengen ausgeglichen werden. Unter 10°C kann zusätzlich auch die Einwirkzeit verlängert werden.

5. Enzyme
Die Getränketemperatur sollte im Minimum 10°C und im Maximum 55°C betragen. Unter 10°C entsteht ein Reaktionsstop, über 55°C werden die Enzyme inaktiviert.

6. Reinzuchthefe
Ideal sind Temperaturen zwischen 15-25°C. Bei Temperaturverhältnissen ab ca. 30°C besteht die Gefahr der Aktivitätseinstellung durch Versieden. Dies ist zusätzlich abhängig vom bereits vorliegenden Alkoholgehalt. Je tiefer die Temperatur unter 15°C liegt, um so schwieriger wird es für die Hefe, ihre Aktivität zu entfalten bzw. zu erhalten. Mit Spezialhefen kann bis ca. 8°C noch eine sehr gute Gärleistung erzielt werden.

7. Metaweinsäure
Ideal sind Temperaturen zwischen 15-25°C; liegen Temperaturverhältnisse über 25°C vor, kann die Schutzwirkung geringer werden. Unter 10°C sollte die Metaweinsäure mindestens 3-5 Tage vor der Füllung zugegeben werden, um eine gute Verteilung im Getränk zu erzielen.

8. Entsäuerungsprodukte
Je tiefer die Temperatur, um so schneller und vollständiger erfolgt die Auskristallisation. Auch bei hohen Temperaturen über z.B. 20°C erfolgt die Säureneutralisation sofort. Nur der Auskristallisationsvorgang dauert länger und ist unsicherer.

9. Hausenpaste
Mit der Hausenpaste wird auch eine Klärung noch bei 6°C erreicht. Bei mehreren Wochen Absetzzeit kann die Temperatur sogar noch darunter liegen.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Binder, G. (2013): Grenztemperaturen für Behandlungsmittel. Abteilung Weinbau & Oenologie (Gruppe Oenologie), Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße.