Driesche

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Driesche

Als Driesche gelten mit Reben bestockte Flächen, in denen innerhalb zweier aufeinanderfolgender Jahre die ordnungsgemäße Bewirtschaftung unterblieben ist. Zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zählt die regelmäßige Durchführung der für die weinbauliche Nutzung einer bestockten Rebfläche erforderlichen Pflegemaßnahmen, insbesondere Rebschnitt und Bodenpflege.

Problematik

Da auch Pflanzenschutzmaßnahmen unterbleiben, kann von solcherart brachgefallenen Rebflächen ein erheblicher Infektionsdruck auf die benachbarten Weinberge, insbesondere durch Rebkrankheiten wie Oidium, Schwarzfäule und Reblaus, ausgehen und Samenflug unerwünschten Unkrautbewuchs fördern. Das Drieschenproblem ist im Zusammenhang mit regional auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Weinbau zu sehen, wobei schlechte Bewirtschaftbarkeit durch fehlende Mechanisierungsmöglichkeiten oder unwirtschaftliche Parzellengrößen fördernd wirken.

Maßnahmen

Nach dem Reblausgesetz von 1904 wurde die Drieschenbeseitigung daher in Verbindung mit einer strengen Anbaukontrolle staatlicherseits konsequent durchgesetzt. Im Pflanzenschutzgesetz von 1986 wird die Zuständigkeit für die Beseitigung von Drieschen, insbesondere im Hinblick auf die Reblausgefährdung, auf die Länderebene verlagert, so dass länderspezifische Regelungen zur Beseitigungspflicht existieren.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.