Der Neue

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Der Wein mit dieser Bezeichnung, muss aus Trauben eines einzigen Erntejahres gewonnen sein. Das Erntejahr ist anzugeben und er darf nicht vor dem 1. November des Erntejahres an Endverbraucher abgegeben werden. Der Begriff "Der Neue" ist eine wahlweise zu gebrauchende Angabe, er darf jedoch nur zur Bezeichnung von Landwein verwendet werden, also weder zur Bezeichnung von Wein noch von Qualitätswein b.A.

Sonstige Begriffe

  • Frankreich:Vin primeur, Vin nouveau
  • Spanien: Vino nuevo, Vini joven
  • Italien: Vini novello, Vini giovane
  • Griechenland: Vin jeune, Vin nouveau (in griechischen Buchstaben)
  • Portugal: Vino novo

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)