Cross Compliance im Weinbau

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Seit 2006 wird bei Antragsstellern von EU-Förderungen, zusätzlich zur Einhaltung des Fachrechtes, die Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen Cross Compliance überprüft. Durch Inanspruchnahme von EU-Zahlungen (z. B. Umstrukturierung, Rebrodung) ist der Winzer gezwungen, die Cross-Compliance Regeln einzuhalten. Die Cross-Compliance Regeln umfassen den gesamten Betrieb. Bei Verstoß kann die gewährte Förderung gekürzt oder gestrichen werden.

Beispiele für Prüfkriterien der Cross Compliance im Weinbau

  • Pflanzenschutzaufzeichnungen (Anwender, Datum, Fläche, Mittel, Menge, Schaderreger)
  • Sachkundenachweis und Besuch der Fortbildungsveranstaltungen zum Pflanzenschutz für jeden Anwender
  • Geräteprüfung für einsatzfähige Spritz- und Sprühgeräte alle 3 Jahre durchgeführt, Prüfplakette vorhanden.
  • Bodenuntersuchung für Phosphat alle 6 Jahre durchgeführt und dokumentiert.
  • Stickstoff-Bedarfsermittlung für Einzelschläge (z. B. Nmin-Untersuchung oder Beratungsempfehlungen)
  • Nährstoffvergleich (N,P,K) für Betriebe ab 10 ha Ertragsrebfläche; bis 31.03. des Folgejahres
  • Rückverfolgbarkeit (Erzeugnisse bei Ernte, Lagerung und Transport, Betriebsmittel hierbei dienen z. B. Rechnungen und Lieferscheine als Nachweise).
  • Dokumentation des Einsatzes von Bioziden (z. B. Rattengift)
  • Instandhaltung aus der Produktion genommener Flächen (Mulchen von Brachen)
  • Kein unerlaubtes Beseitigen von Landschaftselementen (Hecken, Baumreihen, Feldgehölz, Feuchtgebiete, Fels- und Steinriegel, naturversteinte Flächen, Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle und Feldraine > 2 m)
  • Hoftankstelle und Pflanzenschutzmittellager müssen den Vorgaben entsprechen.

Tierhalter müssen darüber hinaus zahlreiche Vorgaben bei der Tierkennzeichnung, dem Tierschutz und der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung einhalten. Die Einhaltung der Bestimmungen werden von verschiedenen Behörden kontrolliert (Weinkontrolle, ADD).

Cross Compliance ersetzt nicht das Fachrecht, deshalb sind neben den CC-Verpflichtungen die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus nationalem Fachrecht ergeben, einzuhalten. Ebenso müssen gegebenenfalls Auflagen von Verbänden zusätzlich berücksichtigt werden.

Eigenkontrolle der Cross Compliance

Eine gute Dokumentation kann dem Winzer wertvolle Informationen für die Weiterentwicklung des Betriebes liefern. Eine Eigenkontrolle durchzuführen bevor die Kontrolle von außerhalb erfolgt, kann mehr leisten als Schaden zu verhüten und ist als ein sinnvolles Instrument zu Betriebsführung zu betrachten. Ein einfaches System zur Eigenkontrolle ist zum Beispiel GQS:

GQS ist ein Gesamtbetriebliches Qualitäts- Sicherungssystem für landwirtschaftliche Betriebe und bietet dem Betrieb:

  1. Checklisten zur Eigenkontrolle „Habe ich alle Kriterien erfüllt?" Für Weinbaubetriebe sind folgende Module von Belang: Betrieb allgemein, Pflanzenbau allgemein und Weinbau und Kellerwirtschaft
  2. Abfragelisten „Habe ich alle nötigen Dokumentationen und Aufzeichnungen?“ Einschließlich diverser Aufzeichnungsvordrucke wie zum Beispiel: Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz im Weinbau, Nährstoffvergleich oder Herbstbuch
  3. Merkblätter mit weiterführenden Informationen zu Themen wie: Sachgerechte Reinigung von Pflanzenschutzgeräten oder Erstellen des Nährstoffvergleiches

Die Checklisten können dann ganz einfach durchgegangen und abgehakt werden. Zwar sind auch Abschnitte dabei, die für den Winzer nicht relevant sind, es sind jedoch alle für den Winzer relevanten Details berücksichtigt!

Das System wird von den jeweiligen Bundesländern zur Verfügung gestellt. Die Kosten für GQS sind in jedem Bundesland verschieden. Maximal betragen Sie 40 Euro für das Starterpaket in gedruckter Form und ca. 20 Euro für die jährlichen Ergänzungslieferungen. Einige Online-Versionen sind kostenfrei erhältlich.

Bezugsquellen für GQS

www.gqs.rlp.de

www.gqs-bw.de

www.gqs.bayern.de

Weblinks

Cross Compliance auf Hortipendium

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Sander, V. (2012): Vorschriften: Eigenkontrolle statt Fremdkontrolle. Der Deutsche Weinbau (10.02.2012/Nr.3): 34.
  • Binder, G. & S. Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. 2. Ausgabe, Verein Ehemaliger Weinbauschüler, Neustadt an der Weinstraße: 224 Seiten.


Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)