Bundessortenamt

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Neue Sorten oder Klone werden beim Bundessortenamt angemeldet, über mehrere Jahre geprüft und dann in die Sortenliste eingetragen. Der Sortenschutz für Reben wird für 20 Jahre ausgesprochen und kann um weitere 20 Jahre verlängert werden. Klone erhalten keinen Sortenschutz. Der Züchter eines Klones wird als Erhaltungszüchter dieser Sorte eingetragen.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.

Weblinks