Bodenverdichtungen

Aus Vitipendium
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Fahrspuren durch Schlepper erzeugen erhebliche Bodenverdichtungen in unbegrünten Gassen

Böden von Rebanlagen können im Rahmen von Weinbergsarbeiten verdichtet werden. Daneben treten auch natürliche Prozesse, wie Sackungs- und Einlagerungsverdichtungen (z. B. Ortsteinbildung) auf. Verdichtungen sind Veränderungen von Bodengefüge und -struktur, indem das Volumen von Grobporen zugunsten von Mittelporen abnimmt und die Bodendichte zunimmt.

Verdichtungen stören und behindern Gasaustausch und Wasserversickerung im Boden. Hieraus ergeben sich deutliche Einschränkungen des Wurzelwachstums und der biologischen Aktivität des Bodens. Die daraus resultierende Verminderung der Humusmineralisation schränkt das Nährstoffangebot für die Reben deutlich ein. Bei massiveren Verdichtungen nimmt die Neigung zur Staunässe zu. Im Weinberg verstärken sich dadurch Nährstoffmangel- und Rückgangserscheinungen. Verdichtete Standorte leiden in Trockenperioden schneller unter Wasserstress, in Nässephasen steigt die Neigung zu Erosion und Chlorose.

Die wichtigsten Verdichtungsarten

Verdichtungsarten im Weinbau
  • Spurverdichtungen treten infolge häufiger Befahrungen (Multi-Pass-Effekt) des Weinbergs auf. Die Bodenschädigung nimmt mit steigender Bodenfeuchtigkeit zu. Die Spurverdichtungen finden sich in erster Linie in der Fahrzone der Weinbergsschlepper neben den Rebzeilen. Deshalb werden bei massiverem Auftreten das Wachstum und die Funktion der Rebwurzeln in erheblichem Umfang gestört. Durch den Einsatz von Traubenvollerntern wird der Boden auch in der Gassenmitte belastet.
  • Sohlenverdichtungen sind die Folge unsachgemäßen oder übertriebenen Einsatzes von Pflug und Fräse. Diese verhältnismäßig dünnen Zonen erstrecken sich über die gesamte Rebgasse und behindern in erster Linie den Gasaustausch des Bodens und die Wasserversickerung (Staunässe).
  • Verschlämmungen treten nach stärkeren Niederschlägen in bindigen Böden mit zu feiner Bodenbearbeitung auf. Bereits in schwach hängigen Lagen sind Erosionen die Folge.


Behebung von Verdichtungen

  • Sehr wirksame natürliche Mechanismen zur Auflösung von Verdichtungen sind die Frostgare (Eissprengung der Bodenaggregate beim Gefrieren des Bodenwassers) und die Schrumpfungs- und Quellungsvorgänge des Bodens, die im Laufe des Jahres durch Feuchtigkeit und Trockenheit auftreten. Durch häufige Befahrungen der Weinberge werden allerdings die gelockerten Bodenbereiche rasch wieder neu verdichtet. Eine systematische Schonung der bearbeiteten Gassen ist deshalb unumgänglich.
  • Neben den eigentlichen Lockerungsmaßnahmen sollte der Boden durch Einsaat mit tief wurzelnden Begrünungspflanzen biologisch stabilisiert werden. Im Bedarfsfall wird diese Stabilisierung durch Kalk- und Humusgaben unterstützt.
  • Die Tiefenlockerung dient der Behebung von Bodenverdichtungen und anderen Gefügestörungen im Bereich der Unterkrume (15 bis 30 cm), des Unterbodens (30 bis 60 cm) oder des Untergrundes (ca. 60 cm und tiefer) ==> Geräte siehe Artikel Tiefenlockerung.
  • Tiefer reichende Lockerungsmaßnahmen (> 30 cm) sollten grundsätzlich vor der Wiederbepflanzung von Weinbergen und nur bei Problemen in Ertragsanlagen durchgeführt werden. Der Erfolg einer Tiefenlockerung ist vom Abtrocknungsgrad eines Bodens abhängig. Der für die Tiefenlockerung ausreichende Abtrocknungsgrad kann durch die Ausrollprobe geprüft werden.
  • Erfolgszeichen für eine ausreichende Lockerungsarbeit ist das Aufwerfen des Bodens. Behalten gelockerte Böden ihr bisheriges Oberflächenniveau ist davon auszugehen, dass zu wenig Hohlräume und Grobporen geschaffen wurden.
  • Je größer der Lockerungsbereich ist, umso länger braucht der Boden bis die Maßnahme biologisch und chemisch stabilisiert wird.
  • Frisch bearbeitete und gelockerte Böden neigen zur raschen Wiederverdichtung. Um den Erfolg der Bearbeitung zu sichern, sind solche Böden möglichst lange zu schonen. Deshalb sollten Ertragsanlagen nur in jeder zweiten Gasse tief gelockert und diese mindestens fünf bis sechs Monate nicht befahren werden. Aus dem gleichen Grund wird von Bodenkundlern nach größeren Lockerungsmaßnahmen eine Brache gefordert.
  • Die biologische Stabilisierung von Lockerungszonen im Boden wird durch die Einsaat tiefwurzelnder Pflanzen unterstützt und verbessert.
  • Faustregel für die Schonzeit nach einer Lockerung: Lockerungsmaßnahmen, die 10 cm Tiefe unterschreiten, sollten für jeden weiteren Zentimeter mindestens eine Woche Schonzeit erhalten.


Fazit

Da im modernen Weinbau die Häufigkeit und die Intensität von mechanischen Bodenbelastungen nicht nennenswert eingeschränkt werden kann und dadurch gelockerte Böden sehr rasch und oftmals noch massiver wie vorher verdichten, stellt sich vielerorts die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Tiefenlockerungen in Ertragsanlagen.

Während die weniger befahrenen Zwischengassen verhältnismäßig einfach locker gehalten werden können, sind Fahrgassen erheblichen Belastungen ausgesetzt. Solange keine anderen Formen der Mechanisierung möglich sind, muss der Weinbau mit Verdichtungen in der Gasse leben. Darum sollten die Fahrgassen bereits im Jungfeldstadium mit einer Vielzahl von an vertikalen, durchgängigen Grobporen versehen werden. Befahrungen verursachen zwar Stauchungen aber kein massives Zusammendrücken dieser Kanäle. So werden die Böden in diesen Gassen zwar fest, behalten aber weitgehend ihre Fähigkeit für Gasaustausch und Wasserversickerung.

Die durchgängigen Grobporen werden erzeugt durch die wiederholte Ansaat tiefwurzelnder Begrünungspflanzen, die nach ihrem Absterben ein System an verzweigten Kleinkanälen hinterlassen. Auch Regenwurmgänge mit ihrer stabilisierenden Schleimbeschichtung helfen die Durchlüftung und die Regenverdaulichkeit zu erhalten. Tiefere mechanische Lockerungsmaßnahmen würden dieses Lüftungs- und Entwässerungssystem eher stören.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Ziegler, B. (2012): Bodenpflege im Weinbau. Abteilung Weinbau & Oenologie (Gruppe Weinbau), Broschürenreihe des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz, WEINBAU-INFORMATIONEN / Ausgewählte Themen für die Praxis, Neustadt an der Weinstraße: 72 Seiten.