Bodenpflege in Junganlagen über Winter

Aus Vitipendium
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Abgestorbener Rebstamm mit Gewebewucherung nach vorhergehendem Winterfrostschaden

In manchen Wintern, wie beispielsweise in 2013/14, treten feuchte Perioden im Wechsel mit frühlingshaften milden Abschnitten auf. Schnee und Dauerfrost bleiben aus. Zeitweise moderate Minustemperaturen im einstelligen Gradbereich wären von Dezember bis Januar auch wegen der Kirschessigfliegen-Problematik sicherlich wünschenswerter. Eine Frostgare über Winter bietet für Pflanzungen Vorteile, der Boden friert dadurch auf und wird locker und trocknet früher ab. Sinken die Temperaturen längere Zeit unter minus 15 Grad, sind Frostschäden an Augen und Holz ein leidiges Thema. Zumindest Jungreben können durch Anhäufeln vorbeugend vor dem völligen Erfrieren geschützt werden.

Eine milde Winterzeit ist nicht unproblematisch

Dass milde und feuchte Temperaturen Schäden an empfindlichen jungen Reben anrichten können, zeigte sich beispielsweise im Winter 2013/2014. Die vielfach schwach gewachsenen Reben standen über die vegetationsfreie Zeit oft in üppigen Begrünungen. Durchfeuchtete Böden und nicht abgefrorene Begrünungspflanzen, die unmittelbar an den jungen Reben standen, führten zu einem Bestandklima, das Pilze förderte. Bei einer geringen Holzreife kam es nicht selten vor, dass die Augen im Winter oder zum Austrieb durch Pilzinfektionen (Botrytis, Phomopsis) geschädigt wurden. Die Reben hatten dann keinen oder nur einen schwachen Austrieb. Zudem ergaben sich bei hohem, geschlossenem Bewuchs gute Rückzugsmöglichkeiten für Schadnager wie Kaninchen. Deshalb ist es empfehlenswert, hoch gewachsene Begrünungen in Junganlagen zu mulchen oder zu walzen. Je kümmerlicher die Reben gewachsen sind, umso empfindlicher reagieren sie auf Pilzinfektionen am jungen einjährigen Holz. Insbesondere solche Reben, die bodennah zurück geschnitten werden.

Zweijährige Reben und Hochstammreben sind bei gutem Wuchs weniger gefährdet. Naturbegrünungen sollten in erster Linie niedrig gehalten werden. Niedrigwachsende Einsaaten müssen nicht gemulcht oder gewalzt werden. Bei Einsaaten mit starkem Wachstum wie Senf und Ölrettich sowie bei gleichzeitig alternierender Bodenbearbeitung sollte nur jede 2. Gasse gemulcht werden. Um eine unnötige Nährstoffauswaschung und eine schlechte Rotte (Chlorosegefahr im Frühjahr) zu vermeiden, darf die Grünmasse im Winter in Junganlagen und in Ertragsanlagen nicht in den Boden eingearbeitet werden. Der Unterstockstreifen im Bereich der Rebe sollte im Winter frei bleiben, um eine schnellere Abtrocknung zu gewährleisen. Nachdem sich der Boden im Frühjahr erwärmt hat und abgetrocknet ist, sollte kurz vor dem Austrieb die Grünmasse in Jung- und Ertragsanlagen eingearbeitet werden.

Anhäufeln der Veredlungsstellen

Typischer Winterfrostschaden, durch Anhäufeln der Veredlung wäre die Rebe nicht abgestorben.

Um die Jungrebe vor Winterfrostschäden zu schützen, sollte die Veredlungsstelle durch einen Scheibenpflug oder einen Pflugkörper mit Erde zugedeckt werden. Die Veredlungsstelle muss dabei mit Bodenkrume abgedeckt sein. Auf leichten Böden und kleineren Flächen kann dies auch mit der Hacke oder einer Schaufel geschehen. Pflanzhüllen müssen vor dem Anhäufeln entfernt werden. Größere Unkräuter lassen sich dabei gut manuell herausziehen oder abhacken. Eine unsachgemäße Anwendung von Freischneidern kann zu schweren Schäden am Stamm und letztlich zum Absterben der Reben führen.
Diese Maßnahmen tragen in gefährdeten Lagen ganz entscheidend zur Risikominimierung bei, denn in schneearmen kalten Nächten können sonst Rebanlagen komplett abfrieren. Die Böden sollten für das Zupflügen abgetrocknet aber nicht gefroren sein. Sind die Böden oberflächlich gefroren und sind kalte Nachttemperaturen gemeldet, kann kurzfristig nichts mehr unternommen werden. Daher kann das Zupflügen der Pfropfstelle nur als vorbeugende Maßnahme geschehen. Im Frühjahr, vor dem Austrieb, wird die Pfropfstelle wieder von der Erde freigeräumt beziehungsweise abgepflügt. Dies verhindert in der Folgesaison die Bildung von Edelreiswurzeln. Eine bodennahe Pflanzung (weniger als fünf Zentimeter zwischen der Veredlungsstelle und der Bodenoberfläche) hat zwar eine geringere Frostschädigung zur Folge, die Edelreisbildung wird jedoch stark gefördert. Aus Gründen der Reblausgefahr sollte daher nicht ebenerdig gepflanzt werden.

Schutzrohre über Winter möglichst nicht auf den Reben belassen

Im April 2014 erfrorene Rebe in Pflanzröhre. Altes Laub sollte aus den Pflanzrohren entfernt werden, sofern sie über Winter an den Reben belassen werden.

Geschlossene Pflanzrohre aus Verbundmaterialien, wie zum Beispiel Tetrapack oder lichtdurchlässigem Kunststoff, bieten zunächst Schutz vor Fraß-Schäden. Bei hohem Tierbesatz kann es vorkommen, dass diese Materialien angefressen und die jungen Reben geschädigt werden. Im Pflanzrohr sorgt abgefallenes Laub für erhöhte Feuchtigkeit und bei gleichzeitig erhöhter Temperatur für pilzfördernde Bedingungen. Aus der Beratung ist bekannt, dass Reben in solchen Fällen oftmals bis zum Frühjahr am Kopf mit einem feinen Pilzmycel überzogen waren. Zu Beginn der Vegetationszeit ist die Triebentwicklung bei Reben in Pflanzröhren schneller. Dadurch erhöht sich die Gefahr für Spätfrost, der noch im April zu vermeidbaren Schäden führen kann. Pflanzröhren sollten daher im Spätherbst entfernt und bei Bedarf Ende April wieder angebracht werden. Bei schwach gewachsenen Reben, die im Folgejahr weiter zu schützen sind (häufig bei normalen Nachpflanzreben), kann das Pflanzrohr über Winter nach oben in den Biegedraht eingehängt oder neben der Rebe verbleiben. Zum Schutz vor Wildverbiss kann zunächst auf ein Abnehmen der Pflanzröhren verzichtet werden, allerdings sind abgefallene Blätter aus der Pflanzröhre zu entfernen. Dieser Arbeitsschritt bietet sich beim Rückschnitt schwacher Nachpflanzreben an, indem das Pflanzrohr kurz angehoben und wieder abgesenkt wird.

Begrünungen binden jetzt Stickstoff im Boden

Das Mulchen oder Walzen von Begrünungspflanzen im Winter sollte sich vorrangig auf Junganlagen beschränken. In Ertragsanlagen besteht nur eine geringe Gefahr, dass die Anschnittruten nicht ausreifen, da die Begrünungspflanzen häufig niedriger wachsen. In milden Wintern zeigt sich, dass überwinternde Begrünungspflanzen über die gesamte Vegetation einen stetigen Massezuwachs bilden und zur Nährstoffstabilisierung in den Böden beitragen können. Der Zuwachs findet sowohl oberirdisch als auch an den Wurzeln statt. Auswaschungsverluste insbesondere beim Nährstoff Stickstoff (N) können dadurch reduziert werden. Weiterhin kann durch die Begrünung Humus angereichert werden. Humus trägt zu einem günstigen Bodengefüge und Wasserrückhaltevermögen bei. Lediglich im Unterstockbereich bereiten früh aufwachsende Blütenstängel erhebliche Probleme. Daher sollten insbesondere Raps- und Ölrettichstauden nicht in den Unterstockbereich einwachsen. Haben sie sich dort bereits etabliert, so ist es ratsam, diese vor dem Schossen zu entfernen. Abhängig von der Wintertemperatur kann dies bereits Ende Februar oder Anfang März geschehen. Früh blühende Bestände aus überwinterndem Ölrettich oder Raps tragen wesentlich zur Nektarversorgung von Bienen und Insekten bei und verschönen das Landschaftsbild.

Tiefenlockerung kann in ausreichend abgetrockneten Böden erfolgen

Vermeidbare Überfahrten verursachen nicht nur Kosten, sie tragen auch zu Fahrspurverdichtungen bei. Ausreichend begrünte Fahrgassen erweisen sich als fahrfest. Die wachsende Begrünung entwässert den Boden nach den Niederschlägen. Weiterhin können viele Unterböden im Frühjahr noch Auswirkungen der Sommertrockenheit des Vorjahres zeigen. Auch eine milde Witterung nach der Lese forciert das Abtrocknen des Bodens, so dass Tiefenlockerungen vielfach auch im Frühjahr noch gut möglich sind. Vor allem die tieferen Bodenschichten lassen sich gut lockern. Eine Lockerung ist allerdings nur bei Bedarf (Spatendiagnose) erforderlich. Sie sollte nicht auf allen Flächen „auf Verdacht“ erfolgen. Als Bearbeitungswerkzeuge können starre Zinken (Parapflug, Grubber Meißel) oder Wippscharlockerer eingesetzt werden. Die Begrünungsnarbe sollte dabei geschont werden. Der Boden wird nur angehoben und gebrochen, um eine oberflächliche Schollenbildung möglichst zu vermeiden. Bearbeitet wird in der Regel der Fahrspurbereich des Traktors oder bei Vollernterspuren die Gassenmitte. Um unnötige Wurzelschäden zu vermeiden, sollte nur in jeder zweiten Gasse gelockert werden. Dabei ist ein ausreichend großer Abstand zu den Rebstöcken einzuhalten.

Abschließend wird an dieser Stelle nochmals herausgestellt, dass die Bodenbearbeitung nach der Lese in Junganlagen anders erfolgen sollte als in Ertragsanlagen. In Junganlagen empfiehlt sich zur Lockerung keine feinkrümelige Bodenbarbeitung wie üblich mit Fräse oder Scheibenegge, sondern hier kommt der Grubber besser zum Einsatz.

Einzelnachweise

Literaturverzeichnis

  • Goetz, G. und Zink, M. (2014): Junganlagen - Bodenpflege über Winter. Abteilung Weinbau & Oenologie (Gruppe Weinbau) und Abteilung Phytomedizin (Gruppe Weinbau), Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße.