Aromatisierter Wein oder Weinaperitif

Aus Vitipendium
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Zu den aromatisierten Weinen, oder Weinaperitifen gehören die nachfolgend aufgeführten Erzeugnisse, wobei die genannten Begriffe die Verkehrsbezeichnung "aromatisierter Wein" ersetzen dürfen:

  • Wermut oder Wermutwein
  • Bitterer aromatisierter Wein
  • Aromatisierter Wein mit Ei

Alkoholgehalt

Vorgeschrieben sind ein vorhandener Alkoholgehalt von mindestens 14,5 % vol und weniger als 22 % vol und ein Gesamtalkoholgehalt von mindestens 17,5 % vol. Bei Getränken, die mit den Angaben "trocken" oder "extra trocken" versehen sind, ist der Gesamtalkoholgehalt auf mindestens 16 % vol bzw. 15 % vol festgesetzt.

Ausgangsstoffe

Zur Herstellung dürfen eines oder mehrere der folgenden Weinbauerzeugnisse Verwendung finden:

  • mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen Weintrauben
  • Wein
  • Likörwein
  • Schaumwein
  • Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure
  • Perlwein
  • Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
  • Qualitätswein b.A.
  • gegebenenfalls mit Traubenmost und/oder mit teilweise gegorenem Traubenmost versetzt.

Der Anteil des bei der Herstellung eines aromatisierten Weins verwendeten Weins und/oder mit Alkohol stummgemachten Mostes aus frischen Weintrauben muss im Fertigerzeugnis mindestens 75 % betragen. Der verwendete Wein muss das Mindestmostgewicht für die Herstellung von Wein erreicht haben (Zone A: 44 °Oe oder 5 % vol, Zone B: 50 °Oe oder 6 % vol).
Vorgeschrieben ist der Zusatz von Alkohol und eine Aromatisierung (siehe aromatisierte weinhaltige Getränke).
Eine Süßung ist grundsätzlich zulässig. Die Färbung ist zulässig unter Verwendung von Zuckerkuleur.

Wermut oder Wermutwein

Wermut oder Wermutwein darf aus den oben aufgeführten Ausgangsstoffen hergestellt werden. Das charakteristische Aroma wird erzeugt durch die Verwendung geeigneter, insbesondere aus Artemisia-Arten gewonnener Stoffe, die stets verwendet werden müssen. Zur Süßung dürfen nur folgende Stoffe zum Einsatz kommen: karamellisierter Zucker, Saccharose, Traubenmost, rektifiziertes Traubenmostkonzentrat und konzentrierter Traubenmost.

Bitterer aromatisierter Wein

Bitterer aromatisierter Wein ist ein Wein mit einem charakteristisch bitteren Aroma. Der Bezeichnung "aromatisierter bitterer Wein" ist die Bezeichnung des hauptsächlich verwendeten bitteren Aromastoffs voranzustellen, z.B. "mit ... aromatisierter bitterer Wein". Diese Bezeichnung darf durch folgende Angaben ergänzt oder ersetzt werden: "Wein mit Chinarinde", wenn für die Aromatisierung im Wesentlichen natürliches Chinarindenaroma verwendet wird, "Bitter Vino", wenn für die Aromatisierung im Wesentlichen natürliches Enzianaroma verwendet wird und die Gelb- und/oder Rotfärbung mit Hilfe der zulässigen Stoffe erfolgte, "Americano", wenn die Aromatisierung von aus Beifuss und Enzian gewonnenen natürlichen Aromastoffen herrührt, und die Gelb- und/oder Rotfärbung mit Hilfe von zulässigen Stoffen erfolgte.

Aromatisierter Wein mit Ei

Das ist ein aromatisierter Wein mit Zusatz von Reineigelb oder daraus gewonnenen Stoffen, mit einem in Invertzucker ausgedrückten Zuckergehalt von mehr als 200 g je Liter und einem Mindesteigelbgehalt von 10 g je Liter Fertigerzeugnis.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)