Allergene

Aus Vitipendium
Wechseln zu: Navigation, Suche

Für alle Erzeugnisse ist die Angabe von Allergie auslösenden Zutaten obligatorisch vorgeschrieben.

Definition und Grenzwerte

Allergieauslösende Stoffe sind:

Für Wein, Perlwein und Schaumwein ist die Angabe der schwefligen Säure bei einem Gehalt über 10 mg/l vorgeschrieben. Bei Milch- und Eiprodukten nur wenn diese angewendet wurden und die Nachweisgrenze von 25 mg/l überschritten wird.

Schwefeldioxid

Bei allen in Deutschland verkauften Erzeugnissen ist deshalb entweder „Enthält Sulfite“ oder „Enthält Schwefeldioxid“ bei den obligatorischen Angaben anzugeben. Buchstabengröße siehe Begriff Schriftgröße. Eine Angabe in einer anderen Sprache kann, muss aber nicht zusätzlich erfolgen. Nach derzeitiger Rechtslage ist diese Zutat in der Sprache des Landes anzugeben, in dem die Produkte verkauft werden.

Folgende Sprachen sind in den Ländern zu verwenden (nicht vollständig):

Spanien Contiene sulfitos
Tschechien Obsahuje siricitany
Dänemark Indeholder sulfitter
Estland Sisaldab sulfitid
Großbritannien Contains sulphites
Frankreich Contient sulfites
Italien Contiene solfiti
Litauen Satur sulfiti
Lettland Sudetyje yra sulfitai
Ungarn Tartalmaz szulfitok
Niederlande Bevat sulfieten
Polen Zawiers siarczyny
Portugal Contem sulfitos
Griechenland ΠυριεΧει θειωδη

Weblinks

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)