Alkoholgehalte

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Der Alkoholgehalt ist einer der wichtigsten Parameter innerhalb der analytischen Werte und wird als maßgeblicher Faktor in der Qualitätsbestimmung verwendet.

Alkoholgruppen

Man unterscheidet vier Alkoholgruppen:

  • Vorhandener Alkoholgehalt (in % vol) ist die Volumeneinheit reinen Alkohols, die bei einer Temperatur von 20° C in 100 Volumeneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind (z.B. bei 12,5 % vol sind in 100 ml Wein 12,5 ml Alkohol enthalten).
  • Potenzieller Alkoholgehalt (in % vol) wird durch die vollständige Vergärung des im Most oder Wein enthaltenen Zuckers gebildet (theoretische Umrechnung des Zuckergehaltes in Alkohol).
  • Gesamtalkoholgehalt (in % vol) ist die Summe des vorhandenen und des potentiellen Alkoholgehaltes.
  • Natürlicher Alkoholgehalt (in % vol) entspricht dem Mostgewicht und ist der Alkoholgehalt des betreffenden Erzeugnisses vor jeglicher Anreicherung.

Angaben

Die Angabe des vorhandenen Alkoholgehaltes ist verpflichtend vorgeschrieben. Die Angabe des Gesamtalkoholgehaltes wiederum ist nur zur Bezeichnung eines teilweise vergorenen Traubenmostes (Federweißer) zulässig. Der Gehalt des vorhandenen Alkohols ist in Volumenprozent (nicht in °Alk. oder g/l Alk.) durch volle oder halbe Einheiten anzugeben. Der Angabe der Zahl, die dem vorhandenen Alkoholgehalt entspricht, ist das Symbol "% vol" anzufügen. Dieser Angabe dürfen die Worte "vorhandener Alkoholgehalt" oder "vorhandener Alkohol" oder die Abkürzung "alc." vorangestellt werden. Der angegebene Alkoholgehalt darf den Analysenwert um höchstens 0,5 % vol über- oder unterschreiten.
Der Alkoholgehalt ist in der Etikettierung in Ziffern folgender Mindestgröße anzugeben:

  • bei einem Nennvolumen bis 20 cl: 2 mm
  • bei einem Nennvolumen von mehr als 20 bis 100 cl: 3 mm
  • bei einem Nennvolumen von mehr als 100 cl: 5 mm


Umrechnung der Alkoholgehalte

Die Umrechnung von % vol Alkohol in g/l Alkohol erfolgt mit folgender Formel:

  •  % vol Alk. x 7,894 = g/l Alkohol


Die Umrechnung von g/l Alkohol in % vol Alkohol erfolgt mit folgender Formel:

  • g/l Alk. x 0,1267 = % vol Alkohol

oder

  • g/l Alk. / 7,894 = % vol Alkohol

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz. Neustadt an der Weinstraße. 

Dieser Artikel befasst sich mit den Themen des Weinrechtes und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Dezember 2010). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Umfassende Informationen finden Sie auf der Juris Datenbank "Weingesetz" (www.gesetze-im-internet.de)